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In dieser Legislaturperiode wurde das Wahlrecht in Baden-Württemberg geändert – vom bisherigen Einstimmenwahlrecht mit Zweitauszählung zu einem Zweistimmenwahlrecht. Dabei wurde – anders als im aktuellen Bundestagswahlrecht – auf eine Kappung der Ausgleichsmandate oder eine Nichtbesetzung von Direktmandaten verzichtet. Konkret sieht das Wahlrecht i... mehr auf blog.till-westermayer.de