Tag grundsicherung_bei_erwerbsminderung
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach den §§ 41–46b SGB XII ist eine Art „Sozialhilfe im Rentenalter“ – und für dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen. Sie soll sicherstellen, dass niemand im Alter oder mit dauerhafter Erwerbsminderung unter das gesetzliche Existenzminimum fällt, auch wenn die eigene Rente oder das Einkommen ... mehr auf otti24.de
Antragsteller von Grundsicherung erfährt eine besondere Art von Amtswillkür. Pauschalmiete unerwünscht, Wohngemeinschaft keine Akzeptanz in Amtsstuben. Entsozialisierung auf Kosten soziokultureller Existenz und Menschenürde.... mehr auf kallebunker.wordpress.com