Tag bundesimmissionsschutzverordnung
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Niedrige Emissionen im Fokus Die aus Guss gefertigte Front mit ihrem feinen Relief erinnert an die Rinde eines Baumes Alte Feuerstätten, die bis zum 22. März 2010 zugelassen wurden, dürfen nur noch bis zum 31. Dezember 2024 betrieben werden, wenn sie nicht den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV)... mehr auf pr-echo.de
Das ganze Jahr regenerativ heizen Die Förderung für Wärmepumpen und wasserführende Pelletöfen beträgt aktuell mindestens 35 Prozent Niedrigenergie- und Passivhäuser dominieren den Neubaumarkt und auch Bestandsgebäude werden aufgrund gesetzlicher Vorgaben entsprechend saniert. Der hohe Dämmstandard und die ökologischen Anforderungen führen dazu, das... mehr auf pr-echo.de
Kompaktes Wissen auf 30 Seiten Kompakte Informationen zum richtigen Heizen mit dem Ökobrennstoff Holz sind in der 30-seitigen Broschüre “Heizen mit Holz – so geht´s richtig” zusammengestellt. Die bereits in 5. Auflage herausgegebene Broschüre erklärt die wichtigsten Aspekte zum emissionsarmen Heizen und gibt praktische Tipps zur B... mehr auf pr-echo.de
Modernisieren bevor die Kälte kommt Gesetzliche Frist läuft ab – Besitzer älterer Feuerstätten müssen bis Jahresende handeln Schornsteinfeger kontrolliert Vollzug Alte Feuerstätten, die vor dem 22. März 2010 zugelassen wurden, dürfen nur noch bis Ende des Jahres betrieben werden, wenn sie nicht den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der ... mehr auf pr-echo.de
Nur noch bis Ende des Jahres möglich: Altanlagen nachrüsten Ende des Jahres läuft die vorerst letzte Frist der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) ab. Im Rahmen dieser gesetzlichen Verordnung müssen seit 2010 regelmäßig ältere Feuerstätten modernisiert, ausgetauscht oder stillgelegt werden, wenn sie den gesetzlichen Abgasgrenzwerten nicht me... mehr auf pr-echo.de
ARAG Experten informieren über alternative Heizarten Die Angst, im anstehenden Winter zu frieren, ist groß. Daher ist alles, was heizt, heiß begehrt. So sind Heizlüfter, Radiatoren und Öfen längst echte Verkaufsschlager im Fachhandel. Auch Brennholz
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Ende 2024 läuft Austauschfrist ab Es sind zwar noch knapp zwei Jahre, doch bis Ende 2024 müssen Öfen, die zwischen 1995 und Ende März 2010 zugelassen wurden, stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden, wenn sie den
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Ende 2024 läuft Austauschfrist ab Ein hochwertiges Gussgerät macht den Austausch leicht Es sind zwar noch knapp zwei Jahre, doch bis Ende 2024 müssen Öfen, die zwischen 1995 und Ende März 2010 zugelassen wurden, stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden, wenn sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. Bundesimmissionsschutzvero... mehr auf pr-echo.de
ARAG Experten informieren über alternative Heizarten Die Angst, im anstehenden Winter zu frieren, ist groß. Daher ist alles, was heizt, heiß begehrt. So sind Heizlüfter, Radiatoren und Öfen längst echte Verkaufsschlager im Fachhandel. Auch Brennholz für den Kamin ist zu einem wertvollen Gut geworden. Die ARAG Experten haben sich angesichts steigend... mehr auf pr-echo.de
Emissionen seit 2010 deutlich gesunken Ende 2020 läuft die Frist für rund zwei Millionen veraltete Holzöfen in Deutschland ab. Dann sind alle Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen auszutauschen oder entsprechend den gültigen Grenzwerten nachzurüsten, deren Typprüfung bis einschließlich 31. Dezember 1994 erfolgte. Die betroffenen Geräte sind zum Stic... mehr auf pr-echo.de
Emissionen von Holzfeuerungen seit 2010 um rund ein Drittel gesunken Unabhängige Prüfstellen unterziehen jedes neue Gerätemodell einer Typprüfung Grundsätzlich wird jedes häusliche Festbrennstoffgerät, das neu auf den Markt kommt, einer Typenprüfung unterzogen, die auf europäischen EN-Normen für Festbrennstoffgeräte basiert. Hierauf macht der HKI I... mehr auf pr-echo.de
Strengere Grenzwerte ab 2025 – Haus & Grund Hessen: austauschen oder nachrüsten Frankfurt/ Wiesbaden, 23. September 2024 – 14 bis 29 Jahre alte Kaminöfen müssen ab 1. Januar 2025 strengere Abgaswerte erfüllen. Jetzt Nachrüstung oder Austausch angehen, empfiehlt Haus & Grund Hessen den Besitzern. Der Wetterumschwung von Hochsomme... mehr auf pr-echo.de
Niedrige Emissionen im Fokus Alte Feuerstätten, die bis Ende März 2010 zugelassen wurden, dürfen nur noch bis Ende des Jahres, also bis zum 31. Dezember 2024 betrieben werden, wenn sie nicht den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) entsprechen. Aufgrund der Verbrennungstechnik sind diese Geräte v... mehr auf pr-echo.de
Alte Feuerstellen müssen modernisiert werden Durch moderne Verbrennungstechnik sind heutige Holzfeuerstätten deutlich sparsamer und effizienter Ende des Jahres läuft die vorerst letzte Frist der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) ab. Im Rahmen dieser gesetzlichen Verordnung müssen seit 2010 regelmäßig ältere Feuerstätten modernisiert, ausge... mehr auf pr-echo.de