Tag waldabteilung_berner_jura
Art. 21a Ziff. 2, 2 der Berner Waldverordnung sieht vor, dass ausnahmsweise mit Zustimmung der Waldabteilung und unter ständiger Beaufsichtigung der Feuerstelle Schlagabraum verbrannt werden darf, wenn es zur Pflege der Wytweiden notwendig ist. Im Kanton Bern sind vier Waldabteilungen für den Wald zuständig: Alpen, Voralpen, Mittelland und Berner J... mehr auf heidismist.wordpress.com
Die Abteilung Recht des Bundesamts für Umwelt (BAFU) hat Heidi am 2.9.24 aufgrund ihrer zweiten Aufsichtsbeschwerde informiert, dass im Kanton Bern Verbesserungen im Vollzug von Artikel 26b der Luftreinhalte-Verordnung nötig, jedoch bereits vorgesehen seien. Der Kanton Bern hat zugesagt, diese Verbesserungen bis Anfang 2025 umzusetzen. Heidi meint:... mehr auf heidismist.wordpress.com