Tag nstz
Neu ist nicht, was das Oberlandesgericht Köln1 hierzu auszuführen hatte – dies liegt auf Linie der nun überwiegenden Auffassung der Oberlandesgerichte2, der Nebenklage könne nach ihrer Zusicherung, die Akten nicht der oder dem Verletzten zu überlassen, vollständige (unbeschränkte) Akteneinsicht gewährt werden. Dies widerspricht schon klar der Inten... mehr auf strafakte.de