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Das Sozialgesetzbuch XIII (SGB XIII) bezieht sich auf die freiwilligen Leistungen der Sozialhilfe und regelt spezifizierte Aspekte der Hilfen, die über das SGB XII hinausgehen. Es hat insbesondere die Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie die Unterstützung von Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten zum Ziel. 1. Leis... mehr auf otti24.de