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ARAG Experten über die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern im Fastenmonat Etwa vom 23. März bis 21. April 2023 feiern Muslime den Fastenmonat Ramadan. Von den rund 5,5 Millionen muslimischen Religionsangehörigen, die in Deutschland leben,
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Die Universität Hamburg hat als erste deutsche Hochschule den Umgang mit Religion und Religionsausübung aus ihrem Gelände verbindlich geregelt. In einem „Verhaltenskodex zur Religionsausübung an der Universität Hamburg“ erläutern und begründen sie, was geht – und was nicht. Der nachvollziehbare Grundsatz des Papiers: Lehre und Forschung unterliegen... mehr auf jobo72.wordpress.com
ARAG Experten über die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern im Fastenmonat Etwa vom 23. März bis 21. April 2023 feiern Muslime den Fastenmonat Ramadan. Von den rund 5,5 Millionen muslimischen Religionsangehörigen, die in Deutschland leben, verzichten laut Statista etwa 4,7 Millionen in diesen Wochen zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang auf jeg... mehr auf pr-echo.de
ARAG Experten über geltendes Recht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern ARAG Experten über geltendes Recht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern Die ungestörte Ausübung der eigenen Religion ist in Artikel 4 Absatz 2 unseres Grundgesetzes festgeschrieben. Dazu gehört für Muslime auch das Fasten im Ramadan ab März. Dieses Recht kollidiert unter Umständen ... mehr auf pr-echo.de