Tag suchen

Tag:

Tag wohngeb

Planschbecken auf Balkon: Erst prüfen, dann abkühlen 18.08.2026 09:30:07

nachbarn wasser statik toben haftpflicht überlastung spritzwasser planschen wasserschaden schreien bausubstanz abkühlung mietvertrag schwer hausordnung gewicht internationale pressemitteilungen planschbecken sommer ferien hitze infocenter der r+v versicherung balkon hausrat kinder wohngeb
R+V-Infocenter: Balkon nicht überlasten und Rücksicht auf die Nachbarn nehmen Ein Planschbecken darf den Balkon nicht überlasten und die Nachbarn nicht stören. (Bildquelle: Pixabay) Wiesbaden, 18. August 2026. Ein Planschbecken auf dem Balkon bietet eine erfrischende Abkühlung an heißen Sommertagen – für die Füße genauso wie für die Kinder. Doch... mehr auf pr-echo.de