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ARAG: Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Was, wenn die Außenbeleuchtung des Nachbarn zu hell ist? +++ Das Amtsgericht München hat nach Auskunft der ARAG Experten entschieden, dass eine Grundstückseigentümerin ihre Außenbeleuchtung nachts zwischen 22 und 6 Uhr abschalten muss, weil das Licht die Nachbarn erheblich beeinträchtigt. Die La... mehr auf pr-echo.de