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R+V-Infocenter: Nach mehreren Wochen Aufenthalt Vermieter einbinden (Bildquelle: Pixabay) Wiesbaden, 18. August 2025. Jeder darf in seiner Wohnung Besuch empfangen – grundsätzlich so oft und so viel er möchte. Erst wenn die Gäste länger als sechs Wochen bleiben, ändert sich die rechtliche Lage. Dann muss der Vermieter eingebunden werden, e... mehr auf pr-echo.de