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R+V-Infocenter: Wer überholt, haftet in der Regel bei einem Unfall (Bildquelle: Pixabay) Wiesbaden, 9. Januar 2026. Räumfahrzeuge sind bei Schnee, Matsch und Glatteis im Dauereinsatz. Grundsätzlich dürfen die langsamen Fahrzeuge überholt werden. Doch wer überholt, haftet in der Regel bei einem Unfall, warnt das Infocenter der R+V Versicherung. R... mehr auf pr-echo.de
Sonntag morgen, über Nacht hat es geschneit, seit Stunden fährt ein Räumfahrzeug. Tatsächlich ist die Welt draußen von einer feinen weißen Schicht überzogen. Die Nachbarn sind am Schnee schippen. Das hat etwas meine Pläne vom Ausschlafen am letzten Urlaubstag gekreuzt … Aber lang im Bett liegenbleiben hat ja “fast” den... mehr auf meinesichtderwelt.wordpress.com
R+V-Infocenter: Bei einem Unfall haftet oft der Autofahrer Wiesbaden, 11. Februar 2021. Schnee, Matsch und Glatteis: Die Räum- und Streudienste sind im Moment im Dauereinsatz. Autofahrer dürfen die sperrigen Fahrzeuge überholen – ein grundsätzliches Verbot gibt es nicht. Doch bei einem Unfall haftet oft der Autofahrer, warnt das R+V-Infocente... mehr auf pr-echo.de
„Schriftführer, was ist denn das hier für eine Rechnung über „Materialien zur Dienst- u. Daseinsvorsorge“? Geht das auch genauer? „Tja, das ist .. ähm… es könnte ja allen Trends der Wetterküche diametral entgegen ___“ „Genauer und schneller!“ „Also, die Zufahrt … ... mehr auf dinkelschnitte.wordpress.com