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Das Sozialgesetzbuch XIII (SGB XIII) bezieht sich auf die freiwilligen Leistungen der Sozialhilfe und regelt spezifizierte Aspekte der Hilfen, die über das SGB XII hinausgehen. Es hat insbesondere die Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie die Unterstützung von Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten zum Ziel. 1. Leis... mehr auf otti24.de
Hubertus Heil verabschiedet sich von der fortlaufenden Nummerierung der Sozialgesetzbücher, da eigentlich die 13 (XIII) dran wäre, er aber Rücksicht auf Aberglauben nehmen möchte. Daher soll nun auf 12 (XII) die 14 (XIV) folgen. Selten war ich neugieriger auf die „Argumente“ für eine Entscheidung, allein, sie bleiben im Dunkeln (in den ... mehr auf cumdignitateotium.wordpress.com