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Verbraucherzentrale Hessen überprüft Sichtbarkeit von Warnhinweisen bei Leinsamen Leinsamen enthalten Blausäure, die sich beim Erhitzen verflüchtigt. Ab einem bestimmten Blausäuregehalt müssen Verpackungen deshalb den Warnhinweis tragen: „Nur zum Kochen und Backen verwenden. Nicht roh verzehren!“ Die auf eine Verbraucherbeschwerde folgende ̷... mehr auf konzepte-online.de