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In ihrem Beitrag Oh Wunder! Das Herbizid Pendimethalin kann in der EU vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen – in der Schweiz nicht hat Heidi aufgezeigt, dass gegen Art. 55, Ziffer 1 der Pflanzenschutzmittelverordnung verstossen wird und die Frage nach den Schuldigen aufgeworfen, denn im Pflanzenschutzmittelverzeichnis fehlt die Gefahrenkennze... mehr auf heidismist.wordpress.com