Tag pflegeberatung_37_sgb_xi
Das Jahr 2026 wird ein paar Neuerungen in der Pflegeversicherung mit sich bringen. Die Leistungen der Pflegeversicherung in der häuslichen Pflege werden angepasst. Vor allem bei den Beratungsbesuchen, der Verhinderungspflege und bei digitalen Anwendungen wird es Änderungen geben.
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Die Pflegeberatung nach § 37 SGB XI ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht. Sie ist eine kostenlose Chance, Pflegequalität zu sichern, Belastungen zu reduzieren und zustehende Leistungen zu nutzen. Wer sie als Unterstützung begreift, profitiert langfristig – sowohl als pflegebedürftige Person als auch als ehrenamtlich Pflegender.
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