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Urteil: Instandhaltungsrücklage zählt nicht zu den Werbungkosten 26.08.2025 17:43:10

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(Bildquelle: Martin Lang/stock.adobe.com) Vermieter können grundsätzlich alle Ausgaben rund um die vermietete Wohnung mit der Steuererklärung absetzen. Daher versuchte ein bayerisches Ehepaar die Instandhaltungsrücklage für das Jahr der Einzahlung geltend zu machen. Doch das Finanzamt und der Bundesfinanzhof (BFH), in letzter Instanz, verwehrten... mehr auf pr-echo.de