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Meldepflicht für elektronische Kassensysteme ab dem 1. Juli 2025 – Neue Pflichten für Unternehmen im Fokus 12.06.2025 08:38:59

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Zum 1. Juli 2025 tritt eine wichtige Neuregelung für Unternehmen in Kraft: Alle elektronischen Registrierkassen und Kassensysteme müssen bis zu diesem Zeitpunkt zwingend beim Finanzamt gemeldet worden sein. Registrierkasse (Bildquelle: iStock-925792656) Diese gesetzliche Pflicht ergibt sich aus § 146a Abs. 4 AO (Abgabenordnung) in Verbindung mit de... mehr auf pr-echo.de