Tag geschlechtsdiskriminierung
Jan Potthoff, Rechtsanwalt 1. Klagt eine Arbeitnehmerin auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, begründet der Umstand, dass ihr Entgelt geringer ist als das eines männlichen Kollegen, der die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet, regelmäßig gemäß § 22 AGG die Vermutung, dass diese Benachteiligung wegen des Geschlechts... mehr auf pr-echo.de