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Primäre Korrekturkompetenz der Tarifvertragsparteien bei Gleichheitsverstoß 25.05.2026 21:18:49

kernbereich nachtarbeit tarifvertrag gleichheitsgrundsatz zuschlag arbeits- und wirtschaftsbedingungen internationale pressemitteilungen bag diskriminierung teilzeitbeschäftigte nur „angleichung nach oben“ möglich nachtschicht
Ingrid Heinlein, Vors. Richterin a. LAG a.D., Rechtsanwältin, Anwaltsbüro Windirsch, Britschgi und W I. Die Tarifvertragsparteien müssen bei der Vereinbarung von Tarifnormen den Allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) beachten. Bei der Aushandlung der Tarifregelungen haben sie einen Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum, der ... mehr auf pr-echo.de