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Mit zunehmenden Unwetterereignissen werden Schäden durch umstürzende Bäume oder herabfallende Äste häufiger – und die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich verändert. Seit nunmehr mehr als einem Jahr gilt in Österreich eine neue Regelung der sogenannten “Baumhaftung” (§ 1319b ABGB): Ein Baumhalter haftet für Personen- oder S... mehr auf pr-echo.de