Tag postangelegenheiten
Der im § 1815 BGB benannte Aufgabenkreis „Post- und Fernmeldeverkehr“ (oft auch als „Post- und Telekommunikationsangelegenheiten“ bezeichnet) gehört zu den besonders grundrechtsrelevanten Bereichen einer Betreuung. Er greift unmittelbar in das Brief- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG) und in die Privatsphäre der betreuten Person ein. Deshalb darf ... mehr auf otti24.de