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Berlin hat das Verfahren zur Anzeige von Mietpreisüberhöhungen vereinfacht 04.07.2026 00:34:35

anzeigen melden gesellschaft/politik mietpreisüberhöhungen
Wer in Berlin eine Nettokaltmiete zahlt, die mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, kann dies dem zuständigen Bezirksamt melden und prüfen lassen. Hintergrund ist § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes; eine solche Überhöhung ist eine Ordnungswidrigkeit, wenn zusätzlich eine Mangellage auf dem Wohnungsmarkt ausgenutzt wurde. Wor... mehr auf unterwegs-in-spandau.de