Tag mietpreis_berh_hungen
Wer in Berlin eine Nettokaltmiete zahlt, die mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, kann dies dem zuständigen Bezirksamt melden und prüfen lassen. Hintergrund ist § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes; eine solche Überhöhung ist eine Ordnungswidrigkeit, wenn zusätzlich eine Mangellage auf dem Wohnungsmarkt ausgenutzt wurde. Wor... mehr auf unterwegs-in-spandau.de