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Betriebsratswahl – Verlangen nach Briefwahlunterlagen bei Betriebsabwesenheit und Bewertung von Stimmzetteln mit sichtbarer Stimmabgabe 25.11.2025 12:27:37

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Fabian Wilden, Rechtsanwalt 1. Die Pflicht des Wahlvorstands, einem Wahlberechtigten, der im Zeitpunkt der Betriebsratswahl wegen Abwesenheit vom Betrieb an der persönlichen Stimmabgabe verhindert ist, auf sein Verlangen die Unterlagen für eine schriftliche Stimmabgabe auszuhändigen oder zu übersenden, setzt keine Begründung des Verlangens durch... mehr auf pr-echo.de