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§ 1819 BGB regelt, wie lange eine rechtliche Betreuung bestehen darf, wie oft sie überprüft werden muss und unter welchen Voraussetzungen sie geändert oder aufgehoben wird. Damit ist die Norm ein wichtiger Garant dafür, dass Betreuungen nicht „auf Dauer“ laufen, wenn sie gar nicht mehr nötig sind. Kernbotschaft: Betreuung ist kein lebenslanges Etik... mehr auf otti24.de