Tag _1816_bgb
Die Auswahl und Bestellung der „richtigen“ Person. Mit der Betreuungsrechtsreform 2023 hat § 1816 BGB eine Schlüsselrolle bekommen: Er regelt, wer Betreuer werden kann und nach welchen Kriterien das Gericht die passende Person auswählt. Ziel des Gesetzes ist klar: Die betreute Person soll nicht irgendeinen Betreuer bekommen, sondern – soweit möglic... mehr auf otti24.de