Tag eingruppierung
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Union Busting durch „Tendenzbetrieb“. Winkelzüge des St. Elisabeth-Vereins Marburg Wie ein karitativer Träger einen Tarifvertrag für seine Beschäftigten in der Altenpflege unterläuft und durch Eingliederung in die Diakonie Hessen einen neu gegründeten Betriebsrat abserviert. Kirchliche Unternehmen sind nach... mehr auf arbeitsunrecht.de
Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Urteil vom 26.07.2016 (Az.: 5 Sa 226/15) die Berufung einer Sachbearbeiterin für Widersprüche und Klagen im Jobcenter zurückgewiesen, die Vergütung nach der Entgeltgruppe 13, hilfsweise 12, äußerst hilfsweise 11 TVöD-V verlangt hatte. Die Klägerin sei zutreffend in die Vergütungsgruppe IV a Fa... mehr auf kanzas.de
Öffentliche Bibliotheken im Geltungsbereich des TVöD-VKA (AVÖB) / Klaus-Peter Böttger, Kirsten Brodmann, Wolfgang Folter, Volker Fritz, Friederike Sablowski, Heike Schepp, Holger Sterzenbach. Herausgegeben vom Berufsverband Information Bibliotheken e.V. ; Deutscher Bibliotheksverband – Reutlingen: BIB, 2020. – 158 Seiten (Arbeitsvorgäng... mehr auf log.netbib.de
Entscheidung zur Eingruppierung im TVÖD – Anwalt für Arbeitsrecht aus Mannheim informiert Bieringer und Schad: Anwälte für Arbeitsrecht in Mannheim. MANNHEIM. Beschäftigte im Öffentlichen Dienst sollten ihre Eingruppierung im TVÖD von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen, wenn sich ihr Aufgabenbereich gewandelt hat. Die Anwälte für Arb... mehr auf pr-echo.de
Entscheidung zur Eingruppierung im TVÖD – Anwalt für Arbeitsrecht aus Mannheim informiert MANNHEIM. Beschäftigte im Öffentlichen Dienst sollten ihre Eingruppierung im TVÖD von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen, wenn sich ihr Aufgabenbereich gewandelt hat.
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Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Urteil vom 26.07.2016 (Az.: 5 Sa 226/15) die Berufung einer Sachbearbeiterin für Widersprüche und Klagen im Jobcenter zurückgewiesen, die Vergütung nach der Entgeltgruppe 13, hilfsweise 12, äußerst hilfsweise 11 TVöD-V verlangt hatte. Die Klägerin sei zutreffend in die Vergütungsgruppe IV a Fa... mehr auf kanzas.de