Tag br_ckenteilzeit
ARAG über einen aktuellen Beschluss des Bundestages zum Brückenteilzeitgesetz Einen Anspruch auf unbefristete Teilzeit haben Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis mehr als sechs Monate bestanden hat und deren Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Eine spätere Rückkehr in die Vollzeit war bislang allerdings schwierig, denn e... mehr auf pr-echo.de
Seit dem 01.01.2019 gilt das neue Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Neben Anpassungen bei der Arbeit auf Abruf wurde auch die neue Brückenteilzeit eingeführt. Die Brückenteilzeit können alle Arbeitnehmer, egal ob in Voll- oder Teilzeit, nutzen. Wichtige Voraussetzungen hierzu sind: – Im Unternehmen sind mehr als 45 Mitarbeiter beschäft... mehr auf pr-echo.de
Teilzeit, Du, warum? Warum ich mich mit 31 für einen Tag weniger Arbeit entschieden habe. Bist du krank? Bist du schwanger? Mit 31 Jahren auf eine 4-Tage-Woche zu reduzieren, stößt in meinem Umfeld erst einmal auf Unverständnis. Dabei ist die Antwort so einfach: Weil ich es kann und weil es Bock macht. Ich meine: Einen Tag mehr frei haben für den g... mehr auf minimalismus21.de
Leben, um zu arbeiten, oder arbeiten, um zu leben? Für viele von uns ist das eine wichtige Frage. Die Welt wird schneller und…
Der Beitrag Geld oder Leben? Mit flexiblen Zeitmodellen die Arbeitswelt gestalten erschien... mehr auf blog.gls.de
ARAG Experten über die neuen Regeln zur Teilzeit Der Bundestag hat das neue Gesetz zum Rückkehrrec... mehr auf inar.de
ARAG Experten über die neuen Regeln zur Teilzeit Der Bundestag hat das neue Gesetz zum Rückkehrrecht von Teil- in Vollzeit verabschiedet. Arbeitnehmer in Unternehmen ab 45 Angestellten können ab 2019 die so genannte Brückenteilzeit wählen. Die ARAG Experten nennen die Details. Wichtige Infos in Kürze Für Arbeitnehmer – Das neue Recht auf Brüc... mehr auf pr-echo.de
Anfang 2019 treten Regelungen in Kraft, die den Sozialstaat stärker machen und spürbare Verbesserungen für viele Menschen bringen. Weiterlesen →... mehr auf gabrielaheinrichblog.wordpress.com
Wer Mutter oder Vater betreut, kann von Januar an in Brückenteilzeit gehen. Das kann eine große Erleichterung sein - doch die Sache hat einen Haken.... mehr auf sueddeutsche.de
Seit dem 01.... mehr auf inar.de